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Interessante Fakten - Wusstest du?

Die Farbe von Karotten war ursprünglich nicht orange, sondern lila oder gelb. Erst im 17. Jahrhundert begann man in den Niederlanden damit, orange Karotten zu züchten, angeblich zu Ehren des Hauses Oranien-Nassau, der damaligen Herrscherfamilie. Durch gezielte Kreuzung und Selektion entstanden schließlich die heute bekannten orangen Karotten, die mehr Betacarotin enthalten als ihre Vorgänger. Betacarotin ist ein Pflanzenfarbstoff, der für die orange Farbe verantwortlich ist und im Körper zu Vitamin A umgewandelt wird. Heute gibt es jedoch auch wieder vermehrt alte Karottensorten in anderen Farben, die als Spezialitäten in Gourmetküchen und auf Wochenmärkten angeboten werden.
Das Kfz-Kennzeichen (allgemeinsprachlich auch Nummernschild oder nur Kennzeichen) ist in Deutschland die gemäß der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) von den Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen ausgegebene amtliche Kennzeichnung von Fahrzeugen für Kraftfahrzeuge und gegebenenfalls deren Anhänger. Das Kfz-Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen (ein bis drei Buchstaben, z. B.: ‚RA‘) und der Erkennungsnummer (ein oder zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern, z. B.: ‚KL 8136‘). Für zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge dienen sie zusammen mit der Zulassungsbescheinigung als Nachweis für die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr durch eine örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (je nach Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz). Fahrzeuge, für die eine allgemeine Betriebserlaubnis oder Typgenehmigung genügt (zulassungsfreie Fahrzeuge), zeigen Versicherungskennzeichen. Diese gelten zulassungsrechtlich nicht als amtliche Kennzeichen, da sie von der Kfz-Haftpflichtversicherung ausgegeben werden. Der Begriff Kfz-Kennzeichen steht gleichermaßen für die alphanumerische Zeichenfolge als auch für das eigentliche Kennzeichenschild.
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Interessante Fakten - Wusstest du?
Die Hälfte des menschlichen Knochenbaus befindet sich in den Händen und Füßen. Obwohl Hände und Füße nur einen kleinen Teil des Körpers ausmachen, enthalten sie zusammen 106 der 206 Knochen des menschlichen Skeletts. Jede Hand besteht aus 27 Knochen, darunter 8 Handwurzelknochen, 5 Mittelhandknochen und 14 Fingerknochen. Der Fuß setzt sich aus 26 Knochen zusammen, darunter 7 Fußwurzelknochen, 5 Mittelfußknochen und 14 Zehenknochen. Diese Vielzahl an Knochen verleiht den Händen und Füßen ihre Beweglichkeit und Anpassungsfähigkeit, die für die Interaktion mit der Umwelt und die aufrechte Fortbewegung unerlässlich sind.

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