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Interessante Fakten - Wusstest du?
Die Farbe Orange wurde nach der Frucht benannt und nicht umgekehrt. Bis ins 16. Jahrhundert wurde die Farbe als Gelb-Rot oder Safranfarben bezeichnet. Erst als die süße Orange, die ursprünglich aus China stammt, in Europa eingeführt wurde, begann man, die Farbe nach der Frucht zu benennen. Die Bezeichnung setzte sich schnell durch und ist heute weltweit gebräuchlich. Interessanterweise gibt es nur wenige Lebensmittel, die ihre Namen Farben leihen, wie zum Beispiel die Aubergine oder die Limette. Die Orange ist somit eine bemerkenswerte Ausnahme in der Welt der Farben und Früchte.Das Kfz-Kennzeichen (allgemeinsprachlich auch Nummernschild oder nur Kennzeichen) ist in Deutschland die gemäß der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) von den Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen ausgegebene amtliche Kennzeichnung von Fahrzeugen für Kraftfahrzeuge und gegebenenfalls deren Anhänger. Das Kfz-Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen (ein bis drei Buchstaben, z. B.: ‚RA‘) und der Erkennungsnummer (ein oder zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern, z. B.: ‚KL 8136‘). Für zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge dienen sie zusammen mit der Zulassungsbescheinigung als Nachweis für die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr durch eine örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrsbehörde (je nach Wohnsitz bzw. Unternehmenssitz). Fahrzeuge, für die eine allgemeine Betriebserlaubnis oder Typgenehmigung genügt (zulassungsfreie Fahrzeuge), zeigen Versicherungskennzeichen. Diese gelten zulassungsrechtlich nicht als amtliche Kennzeichen, da sie von der Kfz-Haftpflichtversicherung ausgegeben werden. Der Begriff Kfz-Kennzeichen steht gleichermaßen für die alphanumerische Zeichenfolge als auch für das eigentliche Kennzeichenschild.
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